Täter-Opfer-Ausgleich

Die Idee einer freiwilligen außergerichtlichen Wiedergutmachung oder Schlichtung von kriminellen Taten und Konflikten beruht auf dem Versuch, durch eine direkte Beteiligung der betroffenen Parteien, einen Weg zu finden, mit dem vorangegangenen Konfliktgeschehen besser umgehen zu können und den Weg zu einer Wiederherstellung des sozialen Friedens zu ebnen, indem eine professionelle und neutrale Vermittlerin diesen Prozess betreut und begleitet.

 

So wird Tätern bei einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) die Möglichkeit gegeben, sich die Folgen ihres strafbaren Handels in Reflexionsgesprächen klarer zu verdeutlichen und - durch die Auseinandersetzung mit der Tat – bestmöglich in eine Verantwortungsübernahme einzutauchen, die die Ebene und die Möglichkeit bietet, eine symbolische Wiedergutmachung des Tatgeschehens zu formulieren (zu erbitten).

 

Den Geschädigten bietet hier der TOA als Angebot eine sichere Plattform in dem Bewältigungsprozess ihrer Tatfolgen - indem die ganz individuellen Interessen und Belange angesprochen und mit der Unterstützung der vermittelnden Mediatorin, auch bei der Täterseite platziert werden können.

 

Der Täter-Opfer-Ausgleich dient der Schlichtung eines durch eine Straftat entstandenen Konflikts - mit dem Fokus auf die Wiederherstellung des sozialen, des gesellschaftlichen Friedens. Neben einem immateriellen Ausgleich zwischen Täter und Opfer können beim TOA auch materielle Wiedergutmachungsleistungen verhandelt werden – alles auf Basis von einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen.

 

Wir sind für Betroffene des gesamten Landkreises Böblingen tätig und führen bei Bedarf auch Gespräche vor Ort. Unsere Fachstelle befindet sich zentral gegenüber dem Busbahnhof/Bahnhof Böblingen.


Unsere Angebote

 

Wir bieten Geschädigten (Opfern) einer Straftat an:

  • ihre Interessen aktiv wahrzunehmen

  • die Folgen der Tat zu verdeutlichen

  • Gefühle wie Wut, Ärger und Enttäuschung zum Ausdruck zu bringen

  • einen Schaden schnell und bürokratisch ersetzt zu bekommen

Wir bieten Beschuldigten (Tätern) einer Straftat an:

  • zu ihrer Tat zu stehen und Verantwortung zu übernehmen

  • zu erklären, wie es zur Tat kam und sich dafür zu entschuldigen

  • zu zeigen, dass sie die Folgen für das Opfer nachvollziehen können

  • den entstandenen Schaden wiedergutzumachen

Mediatorinnen im Täter-Opfer-Ausgleich:

  • sind allparteilich

  • geben einen sicheren Rahmen

  • unterstützen die Aufarbeitungen der Straftat

  • unterstützen die Suche nach Lösungen

  • achten auf die Einhaltung der Vereinbarung

Ablauf eines TOA:

  • die Staatsanwaltschaft / das Gericht beauftragen die Fachstelle mit der Durchführung eines TOA

  • in getrennten Vorgesprächen werden die Betroffenen über das Strafverfahren und den Täter-Opfer-Ausgleich informiert

  • in einem gemeinsamen Ausgleichsgespräch zwischen den Konfliktparteien wird eine angemessene Wiedergutmachung vereinbart

  • die Ergebnisse des Täter-Opfer-Ausgleichs werden an die Staatsanwaltschaft / das Gericht übermittelt

  • bei einer erfolgreichen Klärung erfolgt die Einstellung des Strafverfahrens oder Strafmilderung

  • der Täter-Opfer-Ausgleich ist sowohl für Geschädigte als auch für Beschuldigte ein freiwilliges Angebot, das zu jeder Zeit abgelehnt oder abgebrochen werden kann

 

 

Hier finden Sie ständig weitere aktuelle Infos aus dem Bereich Täter-Opfer-Ausgleich:

 

Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung