Jugendsozialarbeit Renningen
Öffnungszeiten:
Montag 15 – 18 Uhr:
"Gentlemen`s club" für alle Jungs ab 9 Jahren
Dienstag 15 – 18 Uhr:
"Kidscafe" für alle Kinder und Jugendlichen ab 9 Jahren
Mittwoch 16 – 19 Uhr:
"Old School" für alle Jugendlichen ab 13 Jahren
Donnerstag 15 – 18 Uhr:
"mia (mädchen in aktion)" für alle Mädels ab 9 Jahren
Freitag 14 – 17 Uhr:
"FREI.zeit" für alle Jugendlichen ab 13 Jahren
Was wir machen:
- Netzwerkarbeit im Gemeinwesen (Kooperation mit Schulen, Stadtverwaltung, Polizei, Beratungsstellen, Jugendgemeinderat…)
- Vernetzungsarbeit mit Hilfen zur Erziehung
- Offene Angebote, Bereitstellung von Räumen (regelmäßige Öffnungszeiten des Jugendcafés und des Kids Cafés in Renningen und des Jugendtreffs und des Kids Treffs in Malmsheim, Angebot eines Offenen Treffs in der Mensa)
- Aufsuchende Arbeit, Entwicklung von Zugängen, Präsenz im Stadtteil (Streetwork, gezieltes Aufsuchen der Jugendlichen an ihren Plätzen,…)
- Einzel- und Familienfallberatung und -hilfe in Form von Clearing-Gesprächen
- Initiieren von Beteiligungsformen von Jugendlichen (Kooperationen initieren zwischen Jugendlichen und z. B. dem Bürgermeister…)
- Projekte/Projektmanagement (Soziales Kompetenztraining, Projekte zum Übergang Schule/Beruf, Alkoholpräventionsprojekt, Patenschaftsprojekt, niedrigschwelliges Sportprojekt)
- Geschlechtsspezifische Angebote
- Veranstaltungen, Aktionen, Freizeitangebote
Unsere Ziele:
- Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Gemeinwesen
- Integration sozial benachteiligter Kinder und Jugendlichen
- Individuelle Förderung von sozialen Kompetenzen, sowie individueller Handlungs- und Bewältigungsfähigkeit
- Befähigung zur Selbstbestimmung und sozialem Engagement
- Entwicklung langfristiger persönlicher, schulischer und beruflicher Zukunftsperspektiven
- Schnelle passgenaue Unterstützung für Jugendliche und Familien
Leistungen:
- Cliquenarbeit (§13 SGB VIII)
- Aufsuchende Jugendarbeit / Streetwork (§11 SGB VIII)
- Gemeinwesen orientierte Arbeit
- Einzelfallhilfe (§13 SGB VIII)
- Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII)